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Geschichte der Feuerwehr Wonsheim
Am 6. August 1833 erschienen für die Gemeinde Wonsheim, unterzeichnet von dem damaligen Bürgermeister Bennighof, eine „Feuer-Ordnung“-„Die Organisierung zur Löschanstalt für die Gemeinde Wonsheim betreffend“.
Hier bringt der Bürgermeister der Gemeinde Wonsheim, nach einer Verordnung der ehemaligen Großherzogl. Staats = Regierung vom 18. Oktober 1818, die zur Verhütung eines Brandes bestehenden polizeilichen Verfügung in Erinnerung und verordnet zugleic, in welchem Maße und in welcher Bestimmung die Ortsbewohner bei dem Ausbruch eines Brandes „Hülfe leisten und thätig seyn sollen“.
Nach dieser Verordnung „sind alle Bürgermeister, Munizipalbeamte und Polizeikommissäre gehalten, ganz eigens auf die Handhabung der Feueranstalten zu wachen“.
Wenigstens einmal im Jahr sollen Kamine, Schmiede, Back- und andere Öfen „sämmtlicher“ Häuser und Gebäude, die weniger als 200 m von anderen Wohnungen entfernt sind, untersucht werden.
Nach der Untersuchung verordnen sie das Ausbessern oder Niederreißen der Kamine und Backöfen, deren Baufälligkeit Brand oder andere Unfälle veranlassen können.
Künftig sollen alle Kamine mit Ziegelsteinen erbaut werde. Sie müssen eine solche Weite haben, daß sie ohne Mühe gefegt werden können. Dieselben müssen entweder auf dem Boden ebener Erde, oder auf dem Gewölbe eines Kellers, oder, in den oberen Stockwerken auf einmem Mauerwerk ruhen, dasmit Klammern und einer Umgebung von Eisen eingefaßt ist. „Der Heerd der Kamine muß mit Steinplatten oder Backsteinen belegt seyn“.
Erst nach der Bescheinigung durch den Polizeibeamten und zweier Experte darf Feuer gemacht werden.
Niemand darf künftig ein Gebäude mit Stroh decken.
Sämtliche Kamine müssen wenigstens dreimal im Jahr gefegt werden. Wer auf dem Felde, näher 100 m an den Häuserrn, Holzungen, Gesträuchen, Baumfeldern, Zäunen, Frucht- , Stroh-, oder Heuhaufen, Feuer anzündet, wird zu einer Geldstrafe von 12 Tagarbeiten „verurteilt“, und muß den durch das Feuer verursachten Schaden vergüten; der Frevler kann nach Schwere des Falls auch zur Polizeihaft verurteilt werden.
Nur bei hellen Tagen kann Frucht gedroschen, Stroh geschnitten und Hanf und Flachs bereitet werden.
Desgleichen ist verboten, die Ställe, Scheunen und Speicher mit angezündeten Pfeifen oder mit Lichtern zu betreten, die nicht in wohlgeschlossenen Laternen verwahrt verwahrt sind. Alle Asche muss niedergelegt und mit Wasser begossen werden; „uch darf solche nicht in di Straßen und Hühnerhöfe geworfen werden.“
In einem zweiten Teil der „Feuer-ordnung“ erscheinen die „Bestimmungen bei wirklich ausgerochenem Feuer in der Gemeinde“.
Die ersten Abschnitte betreffen die gegenseitige Alarmierung durch stetes Feuerrufen. Die Bewohner des in Brand geratenen Hauses, die Nachbarn, als auch die mit dem Feuerläuten beauftragten Gemeindediener und Nachtwächter muß man in Kenntnis setzen und „nichtminder dem Ortsvortande gleich die Anzeige machen“.
Das Geläute bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Bürgermeisters oder des Adjunktes.
Der Glöckner bewacht nach dem Feuerrlärm alle, die zum „Allarm=Läuten“ bestimmt werden.
Zu den 14 Pompiers gehörten:
Römer, Anton > Zimmer, Philipp > Saß, Johann > Engel, Nikolaus > Fleischmann, Andreas > Kilz, Jakob > Stellwagen, Joh. III. > Weigend, Heinrich > Engel, Valentin > Schlicher, Johann > Mertens, Georg > Mann, Johann II. > Jenner, Wilhelm > Löffel, Anton
„Diese eilen zur Spritze und bringen dieselbe so schnell als möglich zur Brandstätte. Auf Anordnung der Aufseher geben sie der Spritze jede nöthige Stellung und besorgen das Pumpen abwechselnd“.
Nun wird bestimmt, wer die Pferde zur Anspannung stellen muß: 1. Peter Stellwagen, 2. Martin Lorentz II., 3. Ph. Stoltz, 4. Jakob Mann V.
Wer am schnellsten herbeieilt und an die Spritze spannt, soll eine Belohnung von vier Gulden aus der Gemeindekassen erhalten.
Im folgenden Teil wird der Gebrauch der Feuereimer geregelt. Philipp Lahr und Johann Eller sind die beiden Aufseher. Der erste regelt das Schöpfen und Fortbringen des Wassers. Der andere eilt zur Brandstätte und ordnet die mit Eimern, versehenen Leute uns „sämtliche“ anwesende Einwohner in zwei Reihen, um auf der einen Seite die gefüllten zur Brandstätte und auf der anderen Seite die geleerten zur Wasserstätte zu bringen.
In jedem Haus bleibt ein Mitglied der Familie zurück, „welches am wenigsten entbehrt werden kann.“
Georg Weizel hat die Aufsicht über „Feuer-Hacken und leitern“. Seine „Untergeordnete für die Hacken“ sind: Johann Lahr, Nikolaus Zimmer, Jakob Böhler, Jakob Baum und Adam Engel. „Untergeordnete für die Leitern“ sind: Ph. Lahm jun., Jakob Klonick, Joh. Schmitt jun., Jakob Mann III. und Joh. Espenschiedt.
Im dritten Abschnitt wird die „Hülfe bei der Feuersgefahr außerhalb der Gemeinde“ angesprochen. Es geht hier in erster Linie um die Beibringung der „Spritzen-Pferde“ und um die gerechte Anspannung. Außerdem wird verlangt, daß auch alle „Feuerreiter-Pferde“ rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Der letzte Abschnitt regelt die Aufsicht der Gerätschaften und ihre Unterhaltung.
Daß es im vorigen Jahrhundert mehrmals in Wonsheim gebrannt hat, ist der Ortschronik Heinrich Bechtolsheimers zu entnehmen. Er berichtet von einem Brand, der in der Nacht vom 22. zum 23. Oktober 1865 die Scheune von Joh. Schmitt in Schutt und Asche legte und von der Einäscherung der „Scheuer“ von Joh. Belzer, geschehen am 18. Dezember 1885. Zwei Tage später stand die Hofreite von Joh. Lorentz 7. in Flammen. Der Schrecken über diese Vorkommnisse war sehr groß und beschäftigte die Wonsheimer Bürger noch lange Zeit.
Auch die Behörde reagierte. Der damalige „Kreis-Feuerwehr-Inspector“ Moller, ein äußerst tüchtiger Mann, richtete am 19. Juni 1891 ein Schreiben an das Großherzogl. Kreisamt in Alzey.
„Meine am gestrigen Tage vorgenommene Revission der Feuerwehr und Feuerlöschgeräthe in der Gemeinde Wonsheim hatte folgendes Ergebniß: Wonsheim hat keine organisirte, eingeübte Feuerwehr und bitte ich Großherzogliches Kreisamt die Gemeinde zu veranlassen, daß sich dieselbe recht bald darüber entscheide, ob Wonsheim eine ‚Freiwillige- oder Pflicht Feuerwehr‘ gebildet wird.“ Nun erfolgt von ihm in diesem Schreiben, eine Aufstellung der vorhandenen Geräte: u. a. eine vierrädrige, 2 strahlige Druck-Feuerspritze mit „150 m/m Cylinderweite+ca. 25 Meter zugehöriger Schläuche“, eine weitere vierrädrige Druckfeuerspritze mit 125 m/m Cylnderweite und ca. 20 m zugehöriger Schläuche, eine Steckleiter, deren Satz aus 5 Stück à 2 m nebst 2 Stück Unterstützungsgabeln besteht. Neben 3 Feuerhacken sind 2 Stocklaternen und 20 Feuereimer vorhanden. Die anderen Eimer sind unter den Bürgern verteilt. Er bescheinigt, daß alle Geräte in einem guten, gebrauchstüchtigem Zustand sind. Da beide Spritzen leistungsfähig sind, rät er von der Anschaffung einer „Saug-Feuerspritze“ ab.
Bald erhält die Bürgermeisterei Wonsheim den Antrag des Kreisfeuerwehrinspektors von der Kreisverwaltung in Alzey. Dieses Schreiben trägt das Datum vom 22. Juni 1991. Man bittet um baldige Beschlußfassung des Gemeinderates.
Sehr schnell reagieren die Vertreter der Gemeinde:
„Auszug aus dem Gemeinderathsprotokollbuch der Gemeinde Wonsheim (Seite 417)“:
Betreffend: Die Ausführung der Landesfeuerlöschordnung vom 29. März 1890 Geschehen, Wonsheim am 29ten Juni 1891.
Nach Verfügung Großh. Kreisamts Alzey vom 22. d. M. ist auf Antrag des Kreisfeuerwehr-Inspectors nunmehr definitive Entscheidung zu treffen, ob dahier eine Freiwillige- oder Pflicht-Feuerwehr gebildet werden soll.
Mit Bezug auf das Gemeinderaths-Protokoll Nr. 340 vom Mai d. J., wonach bei Errichtung einer freiwilligen Feuerwehr ein genügender Mannschaftsstand in Frage gestellt wurde, haben wir eine Versammlung der zur Bildung einer Feuerwehr verpflichteten Mannschaft anberaumt, diesen Gegenstand zur Sprache gebracht und haben sich von 120 verpflichteten Mannschaften sofort 68 für eine freiwillige Feuerwehr erklärt.
Eine solche ist sonach in hiesiger Gemeinde gesichert.
Die Bildung der Freiwilligen Feuerwehr Wonsheim war damit beschlossen.
Junge Männer bis zum 23. Lebensjahr wurden wegen Erfüllung ihrer Militärpflicht von diesem Dienst entbunden.
Bald darauf teilt der Kreisinspektor Moller der Kreisverwaltung in Alzey mit, daß er die Organisation der Wonsheimer Feuerwehr vorgenommen habe. Wonsheim „besitzt nunmehr eine 53 Mann starke freiwillige Feuerwehr“. Für die problemlose, schnelle Gründung in dem Jahre 1891 zeichnet der damalige Bürgermeister Keim. Er schlug als ersten Brandmeister Joh. Lorenz IX. vor.
Moller berichtet noch von seiner Inspektion am Ende des Jahres 1891, die er gemeinsam mit dem Ortsbürgermeister Keim durchgeführt hatte. Es war dies die letzte Amtshandlung des Bürgermeisters, denn bald darauf verstarb er. In einem Schreiben nach Alzey stehen von Moller folgende Sätze: „Gestatten Eure Hochwohlgeboren, daß ich hier anschließend den edlen Sinn und den Eifer des Verstorbenen für unsere Feuerwehrsache bewundernd zum Ausdruck bringe. Wirklich groß war seine Freude über sein neues Schöpfungswerk, das schmucke Aussehen und die zweckdienliche Ausstattung der Wonsheimer Freiwilligen Feuerwehr. Schade für solch herrlichen Mann, daß er der Sache und ganz besonders seiner Gemeinde so früh entrissen wurde – Friede seiner Asche.“
Im Jahre 1928 erschienen für die freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Wonsheim Satzungen:
Die Feuerwehr der Gemeinde Wonsheim besteht aus:einer freiwilligen Feuerwehreiner Hilfsmannschaftspricht von der Aufnahme, vom Austritt und vom Ausschluß. Organisation und Verhalten bei Übungen und Brandeinsätzen sind geregelt. Disziplinarische Maßnahmen können ergriffen werden.
Nennt die Pflichten der Hilfsmannschaft.
Der zweite Teil dieser Satzungsbroschüre enthält die Kreisfeuerlöschordnung für den Kreis Alzey. Hier regelt der §20 die „Brandhülfe“. Im Falle eines Brandes war Wonsheim verpflichtet den beiden Nachbargemeinden Stein-Bockenheim und Siefersheim zu helfen. Im umgekehrten Falle konnte Wonsheim auch die Hilfe dieser beiden Gemeinden in Anspruch nehmen. Um dabei den nötigen Kontakt zu haben, mußten Feuerboten benannt werden. Auch empfiehlt es sich einmal im Jahr eine gemeinsame Feuerlöschübung abzuhalten.Fast jedem Chronikschreiber wird es nicht gelingen, lückenlose Aufzeichnungen zu bringen.
Pflicht jedes Einwohners ist es, sofort zur „Hülfe“ zu eilen.
Bei einer nächtlichen Feuersbrunst ist jeder Hausbesitzer verpflichtet, ein brennendes Licht innerhalb des Fensters zur Beleuchtung der Straße zu stellen und so lange zu unterhalten, bis das Feuer gelöscht ist, und alles auf den Straßen wieder ruhig ist.
Nun erfolgen die lokalen Anordnungen und Bestimmungen: Neben dem Bürgermeister und dem Adjunkten wurden Peter Eller und Nikolaus Schmitt mit der Oberaufsicht und Leitung „über das Ganze“ beauftragt.
Die beiden Gemeinderäte Jakob Stellwagen II. und Adam Scherrer sind die Spritzenaufseher.
„Außer dem Bürgermeister bewahren beide, ein jeder, einen Schlüssel zum Spritzenhause. Sobald Feuerlärm entsteht, haben sie sich in das Spritzenhaus zu verfügen und dafür zu sorgen, daß die Spritze mit möglichster Schnelle durch die Pompiers an die Brandstätte geliefert werden.“
Für Spritze und Spritzenhaus tragen sie die Verantwortung. Martin Ritter, Jakob Strack, Philipp Mühlbach und M. Marx sind die verantwortlichen Spritzenmeister und „haben mit den Pompiers die Spritze schnell der Brandstätte zuzuführen, und führen abwechselnd auf die Leitung der Oberen das Ströhlrohr und den Schlauch.“
Die erste protokollarische Eintragung der Wonsheimer Feuerwehr erscheint am 19.4.1929. Sie gilt der Generalversammlung in der Gastwirtschaft Konrad Klein. Bevor man an diesem Tage zur Tagesordnung überging, wurden vier Feuerwehrkameraden mit einer Strafe von je einer Mark belegt, weil sie unentschuldigt fehlten und vier weitere wurden mit je 50 Pfenning bestraft, weil sie „ohne Tuchrock“ in der Versammlung erschienen waren. Auch in der zweiten (eingetragenen) Generalversammlung wurde die gleiche Strafe – wegen unentschuldigdtem Fehlen – an zwei Männern verhängt. Die Tagesordnungen enthalten durch die folgenden Jahre fast immer gleiche Punkte, gleiche Probleme und gleiche Anstrengungen, einer guten Sache mit dem Besten zu dienen.
Sie berichten von einer straffen Führung und von einem vorbildlichen internen Mannschaftsverhalten. In jedem Jahr wurde neu „das Monatsgeld“ festgelesetzt. Es betrug bis 1936 10 Pfennig und wurde dann auf 20 erhöht. Im Jahre 1932 erhielt der Vereinsdiener Wilh. Metz 6 Mark für seinen Jahresdienst und wurde vom „Monatsgeld“ entbunden. Man diskutierte oft über den Besuch von Feuerwehrfesten, bestimmte dann die Fahrzeugsteller, beriet über Anschaffungen und kritisierte stattgefundene Übungen. Der Kassierer berichtete über seine Kassenführung, die vorher von den Prüfern kontrolliert wurde. Am 14.4.1938 wurde die Jahrespauschale für den Vereinsdienst auf acht Mark erhöht. Da doch immer ein recht beachtlicher Betrag vorhanden war, galt oft der letzte Tagungspunkt der Zustimmung: Trinken wir zusammen ein Faß Bier? Es wurde nicht immer einstimmig zugestimmt.
Die letzte Generalversammlung vor dem II. Weltkrieg fand in der Wirtschaft von Karl Frey statt. Die Eintragungen in das Protokollbuch stammen von dem Brandmeister Karl Horst, der als Schriftführer fungierte. Er berichtet von dem Besuch des Oberbrandmeisters beim Kreisfeuerwehrtag in Flonheim und von dem Beschluß, zwei Feuerwehrkameraden – Horst und Stellwagen – zum Landesfeuerwehrtag abzuordnen. Der Vereinsdienst wurde bei dieser Versammlung „zum Preise von 8 M und frei Monatsgeld“ an Fritz Saß vergeben.
Vom Brandmeister Hans Emrich II. stammen die nächsten Eintragungen. Die Generalversammlung „bei Kamerad Horst“ war am 22.VI.1940. „Ehe wir zur Hauptordnung übergingen, gedachte Oberbrandmeister unseres gefallenen Kameraden Otto Schön“, so steht es wörtlich im Protokollbuch.
Der große Krieg hatte Europa erfaßt und unter den Männern der Wonsheimer Feuerwehr ein Opfer gefordert. Der letzte Bericht in diesem alten Buch ist kurz und knapp gehalten: „Der Führerrat beschloß, das Mitglied Hch. Stellwagen wegen Fehlens bei einer Übung in eine Strafe von 20,- Reichsmark zu nehmen.“ Der Schriftführer war der Brandmeister Stellwagen.
Während der Kriegshandlungen wurden keine Eintragungen vorgenommen. Viele wehrfähige Männer der Wonsheimer freiwilligen Feuerwehr standen an den Fronten. Manche starben bei den Kampfhandlungen. Einige wurden vermißt.
Das Dorf überstand bis zum Einmarsch der Alliierten im April 1945 unbeschadet den Krieg. Als sich dann vom Westen her amerikanische Truppen näherten, verbarrikadierten sich zurückflutende deutsche Truppeneinheiten in Wonsheim. Der Großteil der Wonsheimer Bevölkerung ahnte, daß Schlimmes bevorstand und verließ das Dorf. Wonsheimer Bürger erzählen von drei schrecklichen Tagen in der Märzmitte 1945. In und um das Dorf waren u.a. Flakgeschütze aufgestellt, und man versuchte, die einrückenden Kampfverbände aufzuhalten. Gegen die vordringenden Panzer bestand keine Chance.
Vom Kohrwinkel her schlugen die Panzergranaten in Häusern, Scheunen und Stallungen ein. Nach drei Tagen Beschuß war ein großer Teil des Dorfes zerstört und abgebrannt. Die zurückgekehrten Wonsheimer Bürger versuchten zu retten und zu löschen. Den sich rasch ausbreitenden Flammen konnte man wenig entgegensetzen. In der Nähe von Hof Iben hatten amerikanische Flugzeuge mit Bomben die Wasserleitung zerstört, so daß den Wonsheimern kaum Löschwasser zur Verfügung stand. Es wird erzählt, daß in einem Anwesen, Ecke Schul- und Belzgasse,mit Wein aus dem Keller gelöscht werden mußte, um das Wohnhaus zu retten.
Da die Bevölkerung während der Beschießung geflohen war, brauchte man „Gott sei Dank“ über keine Verluste zu klagen. Unter den deutschen Soldaten jedoch muß es eine große Zahl von Gefallenen gegebenen haben. Viele von ihnen sind verbrannt. Einige Gräber von ihnen findet man auf dem Wonsheimer Friedhof.
Unter dem Kommandanten Heinrich Fitting wurde schon im Jahre 1939 die Gerätschaften der Feuerwehr im damaligen „Spritzenhaus“ untergebracht. Während des Krieges standen sie vorübergehend in einer Scheune in der Nähe des Rathauses. Der Stolz der damaligen Wehr war eine Motorspritze, die schon im Jahre 1937 angeschafft wurde. Man montierte sie auf einen offenen Einachser, der mit „Muskelkraft“ gezogen wurde.
Als Wehrführer fungierte von 1946 bis 1960 Heinrich Meitzler. Unter seiner Führung wurde 1958 die TS 8/8 Pumpe angeschafft. Diese Pumpe ist heute noch im Einsatz. An dieser Stelle soll auch erwähnt werden, daß die im Jahre 1925 erworbene fahrbare Feuerwehrleiter heute noch funktionstüchtig ist.
Friedel Misamer wurde der Nachfolger von Heinrich Meitzler. In der Silvesternacht 1967/68 mußte er mit seiner Wehr zum Einsatz in die Wonsheimer Obergasse. Kurz nach Mitternacht, die Neujahrsglocken waren kaum verstummt, gab es in unserem Dorf Feueralarm. Bei dem Händler Jakob Saß brannte die Scheune. Für die Feuerwehr war es keine Leichte Aufgabe, die Flammen einzudämmen. Ein eisiger Nordwind brachte die Temperaturen weit unter den Gefrierpunkt, so daß die Plätze und die Straßen um die Brandstelle zu Rutschbahnen wurden und das Löschwasser gefror. In den frühen Morgenstunden des Neujahrstages konnten die Brandwachen in Aktion treten.
In den Nachmittagsstunden des 14. August 1971 verdunkelten aufziehende Gewitterwolken den Himmel über Wonsheim. Die kurzen Abstände zwischen Blitz und Donner kündeten an, daß das Zentrum des Unwetters sehr nahe war. Als bald Feueralarm gegeben wurde, rechnete man mit einem Blitzeinschlag. Über der Scheune der Familie Achenbach-Lahr erblickte man mächtige Flammen und riesige Rauchbündel. Auch das Wohnhaus wurde bald von dem Brand erfaßt, denn auch hier züngelten die Flammen aus dem oberen Gebäude.
Was in vielen Übungen angestrebt wurde, demonstrierte man hier wirkungsvoll beim Ernstfall. Kaum waren die Alarmsignale verklungen, waren die Feuerwehrmänner am Brandort. Die notwendigen vorbereitenden Handgriffe waren schnell getan, und das Wasser prasselte aus den Schläuchen auf das Feuer. Bald kündigte vermehrter Rauch an, dass man die Flammen „in den Griff“ bekommen hatte. Bis zur endgültigen Löschung dauerte es nicht mehr lange, und die Brandwache musste in Aktion treten.
Nach Friedel Misamer übernahm im Jahre 1979 Heinrich Stumpf die Aufgaben des Wonsheimer Wehrführers. 37 Jahre war er „mit Leib und Seele“ Feuerwehrmann, davon 10 Jahre Wehrführer. Nachdem er im Herbst 1989 zum Ehrenwehrführer ernannt wurde, trat er in den verdienten Ruhestand. Unter seiner Führung hat die Wonsheimer Wehr einen beachtlichen Aufschwung erlebt und wurde zu einer der schlagkräftigsten Wehren der Verbandgemeinde.
Schon im Jahre 1952 absolvierte er als erster Wonsheimer Feuerwehrmann die Feuerwehrschule in Kirchheimbolanden. In seiner Dienstzeit fällt auch der Umbau des Feuerwehrgerätehauses. Nach den Vorstellungen der kommunalen Behörde-VG-sollte nach einer Besichtigung „das alte Spritzenhaus“ abgerissen werden. Als Standort eines Neubaues hatte man einen Platz an der Heinrich-Bechtolsheimer-Straße vorgesehen.
Heinrich Stumpf setzte sich dafür ein, das alte Haus zu belassen und durch einen Umbau den gesetzten Anforderungen gerecht zu werden. Nachdem die Vorplanungen erledigt waren, wurden die Umbauarbeiten unter seiner Führung zielstrebig und energisch vorangetrieben. Bald entstand in Eigenleistung ein schmuckes, vorzeigbares Feuerwehrgerätehaus. Außenputz und Dach wurden von Firmen erstellt. Die Gerätschaften blieben in der renovierten Feuerwehrgerätehalle. Im ersten Stockwerk entstanden geschmackvoll hergerichtete Räume. Sie wirken anheimelnd und jeder, der diese Räume betritt, fühlt sich hier wohl.
Für die Aus-, Fort- und Weiterbildung hat man würdige Räumlichkeiten geschaffen.
Verfasst von Karl Metzger