B1 Nicht angemeldetes privates Feuer

Ein nicht angemeldetes privates Feuer, sorgte für Beunruhigung eines Anwohners und löste somit eine Alarmierung aus.
Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt und der Besitzerin wurde das Feuer gelöscht.
Ein nicht angemeldetes privates Feuer, sorgte für Beunruhigung eines Anwohners und löste somit eine Alarmierung aus.
Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt und der Besitzerin wurde das Feuer gelöscht.